Mitarbeitervertretungsgesetz Diakonie Hessen – Umstrittene Änderung geplant

Gesamtausschuss veröffentlicht Hintergründe und Stellungnahmen!

Möglicherweise stimmen die Synoden der EKHN und der EKKW im Frühjahr über gravierende Änderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-Anwendungsgesetz Diakonie) für die Diakonie Hessen (DH) ab. Die hierbei arbeitgeberseitig geplanten Bestimmungen zum künftigen Betrieb von „Einigungsstellen“ sowie weitere Regelungen, welche die Mitarbeitervertretungen (MAV) fortan stärker reglementieren und maßregeln sollen, rücken nun zunehmend in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Ab Jahresmitte können im Bereich der DH Einigungsstellen eingerichtet werden, die bei betrieblichen Regelungsstreitigkeiten zu organisatorischen und sozialen Angelegenheiten zuständig sind. Die genaue Ausgestaltung kann von den bereits bestehenden Regelungen im übergeordneten Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) abweichen.

Ferner ist die bisherige Form und Ausgestaltung der Zusammenkünfte der MAVen gefährdet. Dabei soll auch die Arbeit und die künftige Wahl des Gesamtausschusses drastisch verändert werden. Ein Baustein dabei soll die Beschränkung auf ein MAV-Mitglied pro MAV zur Teilnahme an Vollversammlungen sein.
Zur Erinnerung: Bis jetzt entscheidet jede MAV, wen und wie viele MAV-Mitglieder sie zu einer Vollversammlung entsendet – ein Stück demokratischer Tradition, ein Stück gelebter Pluralismus.

Im Rahmen des kirchlichen Stellungnahmeverfahrens hat der Gesamtausschuss Ende Januar in Kassel dem synodalen Koordinierungsausschuss der EKHN und der EKKW in einer „Anhörung“ seine Sichtweise, zum vorliegenden Gesetzentwurf vorgetragen.

Ende Januar 2020 teilte uns der Vorstand der Diakonie Hessen mit, dass es keine weitere Anhörung geben werde, da der Ausschuss unter Berücksichtigung von Argumenten des GAMAV DH eine Entscheidung getroffen habe. Welche Argumente in welcher Form berücksichtigt sind, wurde uns nicht mitgeteilt. Erst müssten die jeweiligen Landeskirchen ihrerseits entscheiden, ob diese Ergebnisse den Synoden zur Beschlussfassung am 23. bis 25. April 2020 (EKHN) und am 7. bis 9. Mai 2020 (EKKW) vorgelegt werden.

Wir erachten die beiden Hauptthemen der Gesetzesänderung „Einigungsstelle“ und „Vollversammlung und Gesamtausschuss“ für richtungsweisend für die künftige Arbeit der örtlichen Mitarbeitervertretungen. Von daher sollten auch alle MAVen weitreichend informiert sein. Änderungen der Arbeitsgrundlagen der Mitarbeitervertretung müssen nach unserem Demokratieverständnis so frühzeitig bekannt sein, dass die künftigen Anwender des Gesetzes sich dazu äußern können. Diese Meinungsbildung und die Weiterleitung an die kircheninternen Entscheidungsgremium sollte so frühzeitig erfolgen, dass Anregungen und Bedenken auch bei den Entscheidungen zum Tragen kommen können.

Für Ende März erwarten wir die durch die jeweiligen Kirchenleitungen verabschiedete Synodalvorlage zum MVG-Anwendungsgesetz Diakonie, die dann in die Synoden zur Abstimmung eingebracht wird. Am 1. April 2020 werden wir auf unserer Vollversammlung in Marburg, Raum und Zeit haben, die Informationen zu ergänzen und uns kritisch über die geplanten Änderungen auszutauschen.

Einige MAVen haben schon im Januar 2020 ihre Bedenken an den Synodalen Koordinationsausschuss und an andere Leitungsorgane in Kirche und Diakonie geschickt. Sollten sich weitere Mitarbeitervertretungen und Kolleginnen und Kollegen sich dem anschließen wollen, empfehlen sich folgende Adressen:

Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt

Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt

Büro der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Wilhelmshöher Allee 330
31131 Kassel

Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Wilhelmshöher Allee 330
31131 Kassel

Selbstverständlich können Rückäußerungen auch direkt an den Gesamtausschuss der Diakonie Hessen geschickt werden – wir werden diese dann an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Diakonie Hessen
Geschäftsstelle des Gesamtausschusses der MAVen
Ederstraße 12
60486 Frankfurt am Main

Tel.: 069 7947-6248 · Fax: – 996248
kontakt@gamavdh.de

 

Der Entwurf zur Änderung des MVG-Anwendungsgesetzes Diakonie in der Fassung vom 25.11.2019 (Viertes_Aenderungsgesetz_MVG-DW_Entwurf_25-11-2019.pdf) steht nachfolgend als Download zur Verfügung. Ebenso die auf dieser Grundlage erarbeitete rechtliche Bewertung für den Gesamtausschuss durch die Kanzlei Feuerhahn aus Göttingen (GAMAV_Stellungnahme_Aenderungen_MVG_Anwendungsgesetz_Diakonie-2020.pdf):

 

Viertes_Aenderungsgesetz_MVG-DW_Entwurf_25-11-2019.pdf (Dateigröße: 484 KB)

 

GAMAV_Stellungnahme_Aenderungen_MVG_Anwendungsgesetz_Diakonie-2020.pdf (Dateigröße: 589 KB)

 

Die wesentlichen Punkte des Entwurfs – in komprimierter Form – sind hier downloadbar (Knackpunkte-Einigungsstelle.pdf und Knackpunkte-Vollversammlung-und-GA-DH.pdf):

Knackpunkte-Einigungsstelle.pdf (Dateigröße: 218 KB)

 

Knackpunkte-Vollversammlung-und-GA-DH.pdf (Dateigröße: 209 KB)

 

Weiterhin abrufbar sind verschiedene Stellungnahmen aus Kirche und Diakonie:

Stellungnahme_MAV_EVIM_PSZ_Wiesbaden_Entwurf_MVG_Anwendungsgesetz_1219.pdf (Dateigröße: 85 KB)

 

Stellungnahme_ARK_AN_EKKW_Aenderungsgesetz_MVG-DW_final.pdf (Dateigröße: 1 MB)

 

2020-01-20_LAKIMAV_Stellungnahme_MVG_Aenderungsgesetz_Diakonie.pdf (Dateigröße: 158 KB)

 

G-MAV_DH_Stellungnahme.pdf (Dateigröße: 92 KB)

 

Hans-Juergen-Koch_An-den-Praeses.pdf (Dateigröße: 635 KB)