Berlin, 18.01.2018 · Nicht von dieser Welt

Diakonie Deutschland legt Verbandsempfehlung zur Unternehmensmitbestimmung in der Diakonie vor.

Buko: „Rechte der Beschäftigten werden wieder einmal beschnitten und das Postulat der Dienstgemeinschaft gilt immer nur dann, wenn Diakonische Arbeitgeber eigene Interessen durchsetzen“.

Zu Fragen der Mitbestimmung in diakonischen Unternehmen wurde im Frühjahr 2014 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der diakonischen Arbeitgebern, der EKD und der Bundeskonferenz (Buko) gebildet. Der Rat der EKD hatte auf Druck der Diakonischen Mitarbeitervertretungen die Diakonie Deutschland aufgefordert diese Arbeitsgruppe zu bilden, um bis 2018 entsprechende Regelungen zu schaffen.
Die Buko hat sich im Februar 2016 aus dieser Arbeitsgruppe zurückgezogen, da sie die nun kommenden Regelungen in ihrer Unverbindlichkeit und im Vergleich zum Betriebsverfassungsgesetz mit der nicht vorhandenen echten Unternehmensmitbestimmung nicht mittragen wollte. Dazu hier als Download die Stellungnahme der Buko (veröffentlicht in „Arbeitsrecht und Kirche“ (AuK) Okt. 2017).

Stellungnahme der Buko als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 147 KB)

Nun gilt es für die MAVen im Blick auf ihre Rechtsträger darauf zu achten, dass die Empfehlungen der Diakonie Deutschland zu den Mitwirkungsmöglichkeiten für die Beschäftigten in Aufsichtsorganen Diakonischer Einrichtungen auch beachtet und umgesetzt werden.

So einfach wird das wohl nicht werden, denn wie heißt es so schön am Ende des Rundschreiben 02/2018 der Diakonie Deutschland dazu: „…, dass es in der Praxis Situationen geben kann, aufgrund derer eine Anwendung dieser Empfehlung untunlich sein kann.“

Rundschreiben 02-2018 der Diakonie Deutschland als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 52 KB)

 

Verbandsempfehlung Unternehmensmitbestimmung als PDF-Dokument zum Download (Dateigröße: 24 KB)