Petition. Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!

Grafik. Titel: Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte. Aufruf eine Petition zu unterzeichen.
© ver.di/werkzwei

Liebe Kolleginnen und Kollegen der MAVen der Diakonie Hessen,

habt ihr euch ebenso gefreut über die vorweihnachtlichen Geschenke durch die Beschlüsse der EKD-Synode  (Novellierung des MVG.EKD) zu unserem Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen?

Die Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften fordern seit Jahren, bundesweit Verbesserungen im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG.EKD), durch die Stärkung der Arbeitnehmer:innenrechte in diakonischen Unternehmen.

Und WAS bekommen sie?

Mit der Novellierung des MVG.EKD am 05.12.23 – ein Schlag ins Gesicht.

Durch Einführung eines neuen Passus im § 21 MVG.EKD, sind jetzt MAV-Mitglieder noch leichter zu kündigen, als ihre Kolleg:innen in den Betrieben. Das Verfahren wird so verkompliziert, dass den MAVen fast zwangsläufig Fehler unterlaufen werden und somit ihre Mitglieder ohne Schutz des Gremiums entfernt werden.

Das versteht Kirche unter Stärkung!

Kleine Besserstellungen zum Betriebsverfassungsgesetz, wie der Anspruch auf „Aushändigung“ der Bruttolohnlisten an die MAVen, werden „korrigiert“ und Arbeitnehmervertreter:innen bekommen nur noch „Einsicht in die Listen“.

So geht Stärkung!

Die Unternehmensmitbestimmung (wie Kirche sie versteht) wird jetzt im MVG.EKD für Betriebe über 500 Mitarbeitenden verankert. Aber bitte nicht zu schnell! Die Anwender haben bis 2028 die Möglichkeit dies umzusetzen.

Das versteht Kirche unter Stärkung!

Statt eine Angleichung der Rechte der Mitarbeitervertretungen in diakonischen Unternehmen an die Rechte von Betriebsräten vorzunehmen, bleibt das Mitarbeitervertretungsgesetz ein arbeitgeberorientiertes Gesetz. Mit der Schlechterstellung der Mitarbeitervertretungen verschafft sich die Diakonie weiterhin Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Mitarbeiter:innen. Darum lautet seit Jahren die Forderung u.a. auch der buko (Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich):

  • Gleiche Rechte für Mitarbeiter:innen in der Diakonie
  • Eine einfache, wirksame und zukunftsfähige Mitbestimmung
  • Arbeitsfähige Interessenvertretungen
  • Erweiterung der Zuständigkeit der Einigungsstelle
  • Rechte für Gewerkschaften und Verbände

Es reicht!

Werdet Teil der Kampagne von ver.di „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!“ und unterstützt noch heute die Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gleiches-recht-fuer-kirchlich-beschaeftigte
Teilt die Info mit Freunden, Bekannten und Familie, auch die können zeichnen und unterstützen.

Und dann lasst uns am 05. März 2024 gemeinsam eine große Stärke zeigen, wenn in Berlin die Unterschriftenlisten an Hubertus Heil (BMAS) übergeben werden sollen und mit möglichst VIELEN nach Berlin fahren.

Mehr dazu in Kürze!

gez. C. Flohr & K. Pflüger

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